Organspende: Kritik am Vorschlag zur Zwangsregistrierung im Online-Register

Wer seine Daten zur Organspende nicht im Online-Register einträgt, soll laut Wunsch eines Politikers Strafe zahlen. Krankenkassen üben Kritik an dem Vorschlag.

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Ärztin mit Kühltasche

(Bild: Robert Kneschke/Shutterstock.com)

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Bürger ohne Eintrag im für 2024 geplanten Online-Register für Organspenden sollten monatlich zehn Euro Strafgebühr an die Krankenkassen zahlen – diese Forderung erhebt der Politiker und Arzt Stephan Pilsinger (CSU). Die gesetzlichen Krankenkassen äußern Kritik. "Durch die verbindliche Entscheidungslösung wird angestrebt, dass sich möglichst die gesamte Bevölkerung aktiv mit der Thematik der Organspende auseinandersetzt und bewusst eine Entscheidung trifft", schreibt Pilsinger in einem dem Deutschen Redaktionsnetzwerk vorliegenden Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Zu den Optionen, die Pilsinger vorschlägt, gehören die Zustimmung und Ablehnung einer Organspende, aber auch die Angabe, sich nicht entscheiden zu können. Damit hofft er, dass mehr Organe gespendet werden. Erst kürzlich hat die Stiftung Organtransplantation (DSO) berichtet, dass die Zahl der Organspenden in Deutschland im Vergleich zu 2022 um elf Prozent gestiegen ist. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet – 96 mehr als 2022. Damit sei Deutschland inzwischen auf dem Niveau der Vorjahre, das im Vergleich mit anderen europäischen Ländern aber niedrig ist.

Zahl der Organspende in den Jahren 2014 bis 2023

(Bild: Deutsche Stiftung Organtransplantation)

Es gebe weiterhin "erheblichen Mangel an Spenderorganen, sodass nicht allen Menschen, die auf ein Organ warten, geholfen werden kann", heißt es vom medizinischen Vorstand der DSO, Dr. med. Axel Rahmel. Die Dateneingaben sollen laut Pilsinger in Arztpraxen, Apotheken oder online erfolgen können. Erst kürzlich hat der Bundesrat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich erneut mit der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz zu befassen.

Die Diskussion zur vorgeschlagenen Pflicht, Daten in das Online-Register einzutragen, wollen die Krankenkassen "im politischen Raum belassen", wie die Ärzte Zeitung den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zitiert. Demnach ginge es "um eine grundlegende gesellschaftliche Frage, bei der ich skeptisch bin, ob monatliche Strafzahlungen, die auch noch zu einem gewaltigen bürokratischen Mehraufwand führen würden, der richtige Ansatz wären", sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands demnach.

"Eine Entscheidung über die Entnahme von Organen und Gewebe nach dem Tod zu treffen und in einem Organspendeausweis oder perspektivisch im Organspende-Register zu dokumentieren, ist auf jeden Fall sinnvoll – egal, wie man zu dem Thema steht. [...] Diese sehr persönliche Entscheidung darf aber nicht mit Druck oder gar mit finanziellen Sanktionen erzwungen werden", heißt es von der Vorständin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Es gelte, Menschen besser zu informieren.

Im Online-Register sollen Menschen ihre Entscheidungen über Organ- und Gewebespende festhalten können; Entnahmen geschehen nur mit Zustimmung der Spender oder ihrer Angehörigen. Derzeit befindet sich das Register nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch im Aufbau. Bis dahin und auch danach kann der Organspendeausweis weiter verwendet werden. Laut BfArM werde die Bereitschaft zur Organspende auch nach Veröffentlichung des Online-Registers in Papierform, eine Patientenverfügung, oder mündlich bei den Angehörigen dokumentiert werden können, wobei die jüngste Erklärung gilt.

(mack)